AUFRUF zur UMFRAGE an BETROFFENE, die einen OEG-ANTRAG gestellt haben
Wunderbare Neuigkeiten…
Eine Universität möchte jetzt die Ergebnisse der Umfrage wissenschaftlich auswerten, was der Umfrage völlig neues Gewicht verleiht.
Also bitte…Du, Du und Du…wenn Du die Umfrage noch nicht ausgefüllt hast, dann ist JETZT der Moment, wo Du Dich überwinden solltest.
Das neue SER ist noch nicht in trockenen Tüchern…es gibt einige wichtige Interessenten für die Ergebnisse dieser Umfrage, die genau dort , ganz oben, mitreden dürfen und mit diesen Ergebnissen auch mal was Stichfestes in der Hand haben zum Verhandeln und Vorschlagen!!!!
Die Umfrage soll aufzeigen, welche Hürden und Schwachpunkte das Antragsverfahren auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) hat, wie langwierig das Verfahren sein kann und wie schwierig für Betroffene der Rechtsweg ist.
Das neue SGB XIV oder Soziales Entschädigungsrecht (SER), welches ab 2024 in Kraft tritt, wird wahrscheinlich dieselben Hürden haben, wenn wir jetzt nicht helfen, diese oft strukturellen Probleme zu verdeutlichen, indem wir valide Zahlen und Fakten vorweisen.
Ich bitte also nochmals alle Betroffenen, die einen Antrag nach dem OEG gestellt haben, diese Initiative mit der Teilnahme an dieser Umfrage zu unterstützen. Bitte auch teilen!!
Über 300 Teilnehmer konnten schon für die Umfrage gewonnen werden, die möglichst triggerfrei gestaltet wurde.
Sie ist vollkommen anonym und es werden keine Tatdetails erfragt.
Nach einer entsprechend fundierten Auswertung werden dann Politik, Ministerien und der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Umfrage zur Verfügung gestellt, um ein faires, betroffenengerechtes und retraumatisierungsfreies Verfahren einzufordern.
Danke für die Unterstützung!
Hier gehts zur Umfrage:
3. August 2023 at 14:12
Sehr gerne, brauchen nur ruhige Minuten ,um das noch mal rückblickend zu strukturieren. Bis wann sollen die Antworten eingehen?
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3. August 2023 at 14:18
Hallo, das Umfragefenster wird demnächst geschlossen. Der Zeitpunkt wird wahrscheinlich morgen mit der Universität abgesprochen.
Bitte Versuch es zeitnah auszufüllen ❤️
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1. September 2023 at 1:15
Ich bin gerade auf ein Schreiben vom BMA von 5/2023 gestossen, indem Statisiken zu Entschädigungsrecht stehen.
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Zahlen-und-Daten/zahlen-und-daten-art.html
Versorgungsleistungen nach dem BVG (Leistungen ab GdS 30), somit von Kriegsgeschädigten gibt es noch rd. 25.000 (1980 waren es noch 2 Millionen). Dagegen gibt es nur knapp 25.000 Betroffene nach dem OEG. Enthalten sind somit Betroffene ab GdS 30 ab 1976 (BRD) bzw. 1990 und ab GdS 50 ab 1949. Noch extremer wird es, wie wenige es ab GDS von 70 (gesamt rd. 2.500) sind. Je höher des GdS, desto wahrscheinlicher ist auch, dass eine Erhöhung des GdS wegen Beruflicher Betroffenheit enthalten ist und somit der gesundheitliche GdS 10 weniger ist. Sprich fast jeder Betroffener mit einer schweren Schädigungsfolge.
Ich würde mal sagen, nicht die Betroffenen, welche nicht oder zu gering anerkannt wurden, sind Einzelfälle, sondernt die Betroffenen die es, wahrscheinlich erst über Jahrelange Rechtsstreitigkeiten, mit tatsächlicher Höhe der Schädigigungsfolgen durchbekommen haben.
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2. September 2023 at 14:37
Diese Zahlen sind einfach nur schockierend…. Aber obwohl es so offensichtlich ist, interessiert es keine Sau🤬
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