Jetzt ist es amtlich mit der Höherstufung bei eingeschränkter Alltagskompetenz!
In meinem ersten Beitrag zu den Pflegestufen hatte ich schon angekündigt, dass es ein neues Bewertungssystem ab 2017 geben wird.
Jetzt ist es amtlich:
Wer bisher Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wird in dem neuen System ohne neue Begutachtung um 2 Grade hochgestuft.
Und bis Dezember 2018 gilt „Bestandsschutz“, denn niemand darf durch das neue Gesetz schlechter gestellt werden als vorher.
Das heißt, es gibt endlich mehr Geld für die Angehörigen, Freunde oder Nachbarn, die uns im Alltag unterstützen.
PG1 | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 | |
Geldleistung ambulant | 316 | 545 | 728 | 901 | |
Sachleistung ambulant | 689 | 1298 | 1612 | 1995 | |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | 125 | 125 | 125 | 125 | 125 |
Leistungsbetrag stationär | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil | 580 | 580 | 580 | 580 |
Das neue Pflegestärkungsgesetz
Kehrseite der Medaille: Wer jetzt hochgestuft wird, muss nun auch einen Eigenanteil von 580 Euro pro Jahr leisten.
Eure Rapunzel
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