Jetzt ist es amtlich mit der Höherstufung bei eingeschränkter Alltagskompetenz!


In meinem ersten Beitrag zu den Pflegestufen hatte ich schon angekündigt, dass es ein neues Bewertungssystem ab 2017 geben wird.

Jetzt ist es amtlich:
Wer bisher Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wird in dem neuen System ohne neue Begutachtung um 2 Grade hochgestuft.
Und bis Dezember 2018 gilt „Bestandsschutz“, denn niemand darf durch das neue Gesetz schlechter gestellt werden als vorher.
Das heißt, es gibt endlich mehr Geld für die Angehörigen, Freunde oder Nachbarn, die uns im Alltag unterstützen.

Hauptleistungsbeträge in Euro
PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Geldleistung ambulant 316 545 728 901
Sachleistung ambulant 689 1298 1612 1995
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) 125 125 125 125 125
Leistungsbetrag stationär 125 770 1262 1775 2005
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil 580 580 580 580

 

Das neue Pflegestärkungsgesetz

Kehrseite der Medaille: Wer jetzt hochgestuft wird, muss nun auch einen Eigenanteil von 580 Euro pro Jahr leisten.

Eure Rapunzel