Durch Zufall bin ich heute über dieses Urteil gestolpert, was mir zeigt, wie unterschiedlich die Einschränkungen der Betroffenen bewertet werden durch Ämter, Sachverständige und Richter.
Das bestätigt mir, dass mein Urteil für Euch wertlos ist.
Ich hatte schon viele Anfragen bzgl. meines Urteils, doch überproportional hoch ist der Anteil derer, die zum Anfrage Zeitpunkt leider nichtmal einen annähernd hohen GdB vorweisen können oder einen höheren Pflegegrad, die wesentlicher Nachweis der Einschränkungen sein müssen.
So war zumindest meine Laienvorstellung von der Nachweisbarkeitskette, weshalb ich dann auch mein Urteil nicht rausgebe.
Aber möööp… Nach Lesen des verlinkten Urteils bleibe ich fassungslos zurück, mit welcher Begründung das Merkzeichen H bei dem Betroffenen abgelehnt wurde.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/212417
Ich hoffe, der Betroffene zieht bis vor den Europäischen Gerichtshof, denn einen zukünftigen Krankheitsverlauf zu prophezeien bei verändertem Beziehungsstatus, nach dem Motto „Was wäre wenn…“ ist Glaskugelbefragung und keines Richters würdig.
Ich wiederhole mich…
Ich bin fassungslos!
Was sagt Ihr dazu?
10. Februar 2022 at 11:41
Grüß dich ,
Drück mir beide Daumen auf eine neutrale Begutachtung . Am Mittwoch kommt der mdk wegen Pflegeantrag und am do muss ich nach 10 Monaten Wartezeit zu einem drv Gutachter , dessen Öffentliche Bewertungen seit Jahren desaströs sind und ich ein retrauma befürchte . Es ist sehr befremdlich, dass der befundbericht meiner Psychiaterin der Uniklinik nicht ernst genommen wird . Ich warte nun auf Meinung meiner Psychiaterin ob Attest nicht besser ist oder hingehen und Gespräch bei Beleidigungen und Unverschämtheiten seitens des Arztes abzubrechen . Die Dis Störung ist leider auch unter Psychiatern umstritten! Meine Psychiaterin ist jung und gut weiter gebildet und hat sich eingelesen in Dis Störung -drei vorherige Psychiater haben traumafolgestörung gar nicht erwähnt . Bei mir hieß es Jahre nur General Angst und Panikstörung, die nach 6 Jahren Psychotherapien nicht verbesserten sondern auch noch Psychosesymptome im 03/21 für Monate auslösten . Ich war echt ein akutpsychiatrischer Patient und hätte in dieser Zeit niemals um mich kümmern können außer Notfallskills und es ging nur noch darum , Stunde und Stunde meinen Verstand nicht zu verlieren . Mir geht es seit therapieabbruch 06/21 deutlich besser und kann jetzt auch mich um Anträge kümmern .
ich hab das Urteil durchgelesen und hab MPs/Dis gelesen. Ich frage mich woher der Mann seine Energien und Ressourcen hat , jahrelang den Stress der Klagen auszuhalten ? Da verstehe ich die Vorbehalte des Senats -mit jahrelangen Flashbacks kann man nicht in der Lage sein , diesen Mammutweg alleine zu gehen . Frage ist , ob seine Freundin ihn nicht tatkräftig unterstützt dann wäre Betreuung der bessere Weg , um sehr schnell das Merkzeichen h zu bekommen . Bei MPs und Dis gehe ich davon aus, dass der funktionale Anteil diesen Rechtsweg gegangen ist.
Diese Diagnosen sind noch nicht richtig anerkannt . Das ist das Problem . Oder er hat einen engagierten Anwalt , dann sollte dieser auch erwähnt werden.
Ich kann die Zweifel des Senats verstehen wenn er die Korrespondenzen jahrelang selbst erledigt hat ! Ich habe meinen Mann bei allen Ämtern eine schweigepflichtserklärubg zu kommen lassen mit Generalvollmacht und im Notfall unterschreibt er und setzt alle Schreiben auf in meinem Sinne natürlich .
Ich bin der Meinung H muss her aber ich wäre den Weg einer Betreuung zum Nachweis der Hilflosigkeit , Nachweis über Hilfen vom sozial psychiatrischer Dienst (zusätzlich zum Pflegedienst -einfach um mehr Nachweise zu haben ) , Versuch von soziotherapie , pers Budget etc. gegangen , um das H zu bekommen . Es reicht nicht , wenn nur er und seine Freundin die Flashbacks Zustände erleben .
Insofern muss ich gestehen , dass ich die Argumentation des Senats nachvollziehen kann .
Lieben Gruß 🙂
Vlt ist es bei Kindern anders , mein Sohn hat auch mit sbg 50 h bekommen und im widerspruchsverfahren 70 g,b,h . Nun wegen Autismus . Da wurde h sofort genehmigt.
Ich hab nun sbg 50 aber habe auch keine Merkzeichen beantragt . Diesen Weg mit Widerspruch u Klage hätte ich nicht geschafft .
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10. Februar 2022 at 14:01
Danke fürs Teilen Deiner Sichtweise.
Ich fühl mich da megagetriggert bei dem Urteil und schau da natürlich vollkommen subjektiv und emotional drauf.
Denn auch ich bin ja quasi zwanghaft unterwegs bei bürokratischen Sachen, die ich exzessiv und hochgepusht alle selber regeln muss, da meine tiefste Überzeugung ist, dass mich niemand besser vertreten kann als ich selbst, weil eben auch niemand verstehen kann, was in mir vorgeht.
Wenn dieser Mann total isoliert, abseits der Gesellschaft, mit seiner Partnerin lebt, ist es schwierig, dass andere die Flashbacks mitbekommen.
Und draussen setze ich auch alles daran, dass mir das nicht passiert.
Auch, dass die bekannte stille Entwicklung der Einschränkungen bei PTBS über die Jahre hinweg so auszuhebeln und abzusprechen, wie das Gericht es getan hat, schockiert mich.
Hat das Opfer als Kind scheisse erlebt, darf es sich als Erwachsener nicht durchkämpfen, arbeiten oder Kinder zeugen? 🤔
Die Vermischung OEG, Pflegegrad und GdB sehe ich ebenfalls sehr kritisch… Auch der Hinweis auf die damit verbundenen Sozialleistungen war unterirdisch… Denn genau dafür sind all diese Messinstrumente „erfunden“ worden… Um Nachteile auszugleichen.
Ich sehe die langjährige isolierte Beziehung z. B. sehr kritisch und vermute eine Co- Beziehung, sie ist ja auch Rentnerin.
Bei mir hätte er das H definitiv bekommen mit der Auflage der Einbeziehung von Alternativen, wie Pflegedienst und Ambulante Betreuung.
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10. Februar 2022 at 14:03
Für den MDK drücke ich dir die Daumen, und auch für den Gutachter…
Ums Gutachten kommste nicht herum, das ist nur Zeitverzögerung, denn da müssen wir alle hin.
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10. Februar 2022 at 18:08
Ich weiß nicht, ob es irgendjemanden hier weiterhilft, aber ich lasse es trotzdem da: Ich habe wegen einer DIS einen GdB von 80 und habe über mehrere Jahre immer wieder im Rahmen von Neuüberprüfungen des Amtes versucht, Merkzeichen H und B zu erhalten. Es wurde immer abgelehnt, ich habe nie weiter geklagt o.a., das wäre mir nach jahrzehntelanger OEG-Klage-Odyssee zu viel gewesen.
Nun stand wieder eine Überprüfung an und ich hab’s einfach noch mal versucht und dabei eine krasse Überraschung erlebt: Das Amt gestand mir Merkzeichen G statt H zu, plus B. Meine Begründung für die Beantragung war unter anderem, dass meine dissoziative Symptomatik sich auch körperlich auswirkt, zeitweise mit Geh- und Gangstörungen, Lähmungserscheinungen, u.a., inkl. Desorientierung und Gefährdung im Straßenverkehr (teilweise, nicht immer!).
Dieser Aspekt ermöglichte offensichtlich der Sachbearbeiterin, mir ein G zu gewähren statt des beantragten H.
Vielleicht könnte dieser “Umweg“ auch für andere Betroffene hilfreich sein!
Viele freundliche Grüße, Paula
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10. Februar 2022 at 23:13
@ Paula, es scheint auch das Amt lernt. Oder vielleicht es soll noch wunder geben und tatsächlich jemand halbwegsfähigen in diesem … Amt geben. Graduliere
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11. Februar 2022 at 18:55
Manchmal passiert auch der große Durchbruch, wenn der/die Sachbearbeiter*in wechselt… in jedem Fall handelt es sich überwiegend um ein “Glücksspiel“ und nicht um Angemessenheit oder gar “gerechte Logik“. Traurig/ärgerlich und bittere Realität.
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8. April 2022 at 3:24
@Paula ja aber richtig waere es gewesen, von VSA Seite, gleich welcher SA da zustaendig ist, dich aufzuklaeren, dich zu beraten und B und G direkt in Betracht zu ziehen.
Wieso das so gut wie nie stattfindet, ist doch auch falsch.
War oder ist bei mir aehnlich gelaufen, ich hatte das irgendwann mal beantragt auf kPTBS, DIS usw wurde abgelehnt und auch in saemtlichen Nachpruefungen kam da nie irgendwas von Merkzeichen.
Ich finde auch das definitiv falsch.
Bei Merkzeichen H ist eben der Punkt, wenn ein Richter das entscheidet kannste halt Pech haben, der geht eben nach Aktenlage, sieht er das Merkzeichen nicht als berechtigt, ist das so.
Ich wuerde exakt auch dann in EU Klage gehen damit, vorallem wegen der seltsamen Begruendung und auch grundsaetzlich wollen das das genauer geprueft wird. Es fuehlt sich fuer mich schlicht falsch an.
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8. April 2022 at 23:47
Schmunzel gerade bei „Begründung“ und denke dabei an die meines Amtes. Auch in der Klage und nach Aufforderungen durch die Richtern kam bisher die super Begründung? „Merkzeichen liegen nicht vor.“
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