Durch Zufall bin ich heute über dieses Urteil gestolpert, was mir zeigt, wie unterschiedlich die Einschränkungen der Betroffenen bewertet werden durch Ämter, Sachverständige und Richter.

Das bestätigt mir, dass mein Urteil für Euch wertlos ist.

Ich hatte schon viele Anfragen bzgl. meines Urteils, doch überproportional hoch ist der Anteil derer, die zum Anfrage Zeitpunkt leider nichtmal einen annähernd hohen GdB vorweisen können oder einen höheren Pflegegrad, die wesentlicher Nachweis der Einschränkungen sein müssen.

So war zumindest meine Laienvorstellung von der Nachweisbarkeitskette, weshalb ich dann auch mein Urteil nicht rausgebe.

Aber möööp… Nach Lesen des verlinkten Urteils bleibe ich fassungslos zurück, mit welcher Begründung das Merkzeichen H bei dem Betroffenen abgelehnt wurde.

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/212417

Ich hoffe, der Betroffene zieht bis vor den Europäischen Gerichtshof, denn einen zukünftigen Krankheitsverlauf zu prophezeien bei verändertem Beziehungsstatus, nach dem Motto „Was wäre wenn…“ ist Glaskugelbefragung und keines Richters würdig.

Ich wiederhole mich…

Ich bin fassungslos!

Was sagt Ihr dazu?