Heute zog ich die November Ausgabe der VdK Zeitung aus dem Briefkasten und die Wut überkam mich…
Wie Ihr schon merkt, wird das keine Lobeshymne für den VdK.
Seit 2008 bin ich Mitglied im VdK, Grund für meine Mitgliedschaft war damals die Nichterteilung von Merkzeichen bei meinem Antrag auf GdB.
Entscheidender Vorteil damals wie heute…die VdK Geschäftsstelle ist von meinem Turm 100 Meter die Straße runter.
2008 ließ ich mich also höchstpersönlich in der Geschäftsstelle, ausgestattet mit Fahrstuhl und Rampen für Höhenunterschiede, von dem hauseigenen Anwalt beraten und vertreten.
Damals war ich aber gesundheitlich noch tausendmal besser dran als heute und das Beratungsthema war ein wesentlich weniger belastendes als das OEG.
Meine Merkzeichen habe ich damals bekommen…für die Verschlechterungsanträge in den Folgejahren benötigte ich die Hilfe des VdK nicht.
Nundenn…schon vor einem Jahr, als ich den Ablehnungsbescheid des Versorgungsamtes SH in den Händen hielt, erkundigte ich mich für den erforderlichen Widerspruch telefonisch in der hiesigen Geschäftsstelle nach dem Fachgebiet des hauseigenen Anwaltes und nach der Möglichkeit, ob der Anwalt bei mir aufgrund der Instabilität einen Hausbesuch machen kann.
Ja, da bekam ich von einer freundlichen weiblichen Telefonstimme die erste Breitseite…
„Friss oder Stirb“ war die Kernaussage dieser Dame…
OEG wäre nicht das Fachgebiet des hiesigen Hausanwaltes, einen anderen könnten sie mir auch nicht zur Verfügung stellen, auch nicht aus anderen Geschäftsstellen… Entweder ich nehme den oder ich muss mir ausserhalb einen suchen.
Danke für die soziale Unterstützung! So dachte ich schon vor einem Jahr.
Trotzdem blieb ich weiterhin Mitglied, zumal ich in Erinnerung hatte, dass der Anwalt schon zu mir nach Hause kommen würde, wenn es notwendig wäre.
Doch jetzt, ein Jahr später habe ich gekündigt…wenns gegangen wäre, hätte ich es sogar fristlos gemacht. So ein *piep* Verein…
Ich bin noch Wochen nach meiner Kündigung stinksauer und darum schreibe ich jetzt doch noch einen Bericht über den VdK.
Was war passiert?
Ich habe ja nun Anfang September endlich einen klagefähigen Bescheid vom Versorgungsamt in SH bekommen, allerdings mit viel zu niedrigem GdS.
Und nun aufgepasst!!!
Im Antrag auf Prozesskostenhilfe wird auch nach Mitgliedschaften in Sozialverbänden und dem Bestehen von Rechtsschutzversicherungen gefragt.
Diese wären nämlich vorrangig zur Finanzierung/ Vertretung heranzuziehen.
Und brave Bürgerin, die ich nunmal bin, habe ich deswegen wieder in unserer Geschäftsstelle vom VdK angerufen und nun mal genauer meine instabile gesundheitliche Situation und die Problematik meines OEG Verfahrens mit 2 Bundesländern und §10a verdeutlicht…
Dreimal dürft Ihr raten…die Tussi wimmelte mich wirklich wieder ab…
Sie hätten nur den einen Anwalt, nach seinen Kenntnissen würde sie sich noch mal erkundigen, aber Gerichtssachen würde da auch eine Frau machen…
Und dann habe ich nachgehakt, ob sie einen anderen fitten Anwalt kennt, der für den VdK tätig ist… Ich zahle meine Mitgliedsbeiträge schließlich für den VdK allgemein und nicht für die hiesige Geschäftsstelle. Es muss in ganz Deutschland doch einen VdK Anwalt geben, der sich mit dem OEG auskennt…schließlich wird der Kram ja deutschlandweit vor den Sozialgerichten verhandelt.
Nein, das konnte sie nicht beantworten und hat mich dann an die Zentrale NRW in Düsseldorf verwiesen. Und auch dort war man absolut uninformiert und hat mich abgewimmelt und an die regional zuständige Rechtsabteilung in Detmold verwiesen.
Ich fasse zusammen, meine Infos waren bei jedem Telefonat die gleichen:
- Ich habe weniger als 4 Wochen für die Klageeinreichung.
- Ich muss einen Prozesskostehilfeantrag ausfüllen. Laut diesem ist der VdK vorrangig.
- Ich habe einen sehr komplizierten Fall mit 2 Verfahren in 2 Bundesländern, unter anderem mit §10a OEG.
- Ich bin absolut instabil, mit einer dissoziativen Bewegungsstörung, was beim „Erörtern“ der Fälle zu sehr unschönen verstörenden Situationen im Büro führen kann. GdB 90 G,B,RF
Und auch meine Fragestellung war immer die gleiche:
- Welcher Anwalt vom VdK kennt sich mit dem OEG aus? Regional oder zur Not überregional?
- Besteht die Möglichkeit des Hausbesuchs?
Die Dame am Telefon in der Rechtsabteilung in Detmold hat dann den Ausschlag gegeben, die fristlose Kündigung für die Mitgliedschaft beim VdK fertigzumachen.
…ich kanns gar nicht beschreiben, wie ich mich gefühlt habe bei den Worten dieser Dame, die wirklich eine absolute Fehlbesetzung für telefonische Anfragen bei einem Sozialverband ist.
Sie hat vollkommen ignoriert, dass sie es mit einer schwer psychisch Behinderten zu tun hatte und war sowas von selbstgerecht, abweisend, unfreundlich…
„Wo kämen wir denn dahin, wenn wir auch noch Hausbesuche machen würden, schicken Sie einen Bevollmächtigten zu dem Gespräch“
Ja, das hat sie gesagt…
Dass es niemanden gibt, dem ich die Vollmacht geben könnte…dass ich niemandem Fremden einfach so Auge in Auge in einem Büro erzählen kann, wie meine ganz persönlichen Folgestörungen vom SMB aussehen, vor allem einem Mann….ach, Ihr wisst, was ich meine! Meine aktuelle Merkzeichen H-Klage mache ich genau aus diesen Gründen auch ohne den VdK…alleine! Das hat die Frau alles nicht interessiert.
Die Gutachter fürs OEG und GdB kommen zu mir nach Hause…der VdK als mein Vertreter in sozialen Dingen hingegen erwartet mein persönliches Erscheinen!
Komm und finde den Fehler!
Die Kündigung war die einzig angemessene Reaktion.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristlos, bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mein Vertrauen in diesen Verband ist seit heute dermaßen erschüttert, dass ich Ihnen nicht mehr zutraue, mich angemessen und qualifiziert als Mitglied zu betreuen und meine Rechte bei anderen Institutionen oder Gerichten wahrzunehmen.
Sonderfälle erfordern auch manchmal Flexibiliät bei den Mitarbeitern des VdK, das ist anscheinend nicht möglich, sei es in XXX, in Detmold oder sogar in der Telefonzentrale in Düsseldorf. Es ist schon lächerlich und wirklich nicht nachzuvollziehen, dass der VdK angeblich seine Anwälte und deren Qualifikationen nicht zu kennen scheint.
Das ist nicht das erste Mal, dass der VdK mich so hat hängen lassen bei einer telefonischen Anfrage mit der Bitte um Unterstützung bei meinen sehr komplizierten Problemen mit der Durchsetzung meiner Interessen beim Opferentschädigungsgesetz, wo wirklich ein spezialisierter Anwalt notwendig ist, da es gleich 2 Bundesländer betrifft und es nicht nur um §1, sondern auch §10a OEG geht…und ich zwischen diesen Bundesländern zerrieben werde.
Die Opferbeauftragte NRW Frau Auchter-Mainz kennt meinen Fall.Schon vor mehr als 1 Jahr ist mir beim VdK genau das gleiche passiert bei meiner Anfrage nach einem versierten Anwalt für meinen Widerspruch, doch da habe ich dann glücklicherweise Unterstützung vom Weißen Ring bekommen…
Jetzt geht’s in die Klage, um nach der Anerkennung als Opfer auch einen vernünftigen GdS zu bekommen. Und da pocht der Staat bei der Genehmigung der Prozesskostenhilfe darauf, dass der Antragstellende sich an seinen Sozialverband zu wenden hat.
Der VdK kann sich mal schämen dafür, wie ich heute als Schwerbehinderte mit einem GdB von 90 abgewimmelt wurde und sich niemand dafür wirklich interessierte, mir ein bischen Hilfestellung in Form von simplen Informationen zu geben.
Jeder Cent, den Sie von mir in den letzten 10 Jahren bekommen haben, hat hoffentlich anderen Hilfesuchenden geholfen.Ich bitte um Bestätigung meiner Kündigung.
Und jetzt kommt für mich die Krönung on Top…
Das Antwortschreiben des VdK, den es nichtmal interessiert, was da eigentlich vorgefallen ist und wie man die Kuh vom Eis kriegen könnte.
Jedes Unternehmen versucht seine Kunden zu halten…der VdK hat dieses anscheinend nicht nötig oder hat sich vielleicht auch gefreut, dass sie mich als jahrelang zahlendes Mitglied ohne die zu erwartenden zukünftigen Anwaltskosten loswerden konnten.
Klaus van Stephaudt….dieses Anwortschreiben ist eine Visitenkarte des Vollversagens für Dich und den Laden, den Du vertrittst!
Deine VdK Zeitung kannst Du Dir sonstwohin stecken!
SHAME ON YOU!!!!
Und lieber VdK…dass Ihr Eure Anwälte und deren Fachgebiete nicht zu kennen scheint, lässt weit blicken…anscheinend sollte da mal ein ITler ran und Euch ne ordentliche Datenbank zusammenbasteln…
Etwas angestaubt, der Schuppen….und alles andere als UptoDate!
Dafür könntet Ihr ja mal die Mitgliedsbeiträge einsetzen…mit der BlaBla- VdK Zeitung und dem Versenden von Terminen zu Kaffeefahrten könnt Ihr nämlich den Wenigsten helfen.
Ich habe jetzt übrigens wahrheitsgemäß im Prozesskostenhilfeantrag ausfüllen können, dass ich kein Mitglied des VdK bin.
Ich werde dieses nicht vergessen….und in jeder Gruppe und jeden der fragt, vor dem VdK warnen. Sozial ist anders….das ist Imstichlassen von hilfebedürftigen Mitgliedern.
Ich habs schön öfter gelesen von anderen Betroffenen, aber nicht glauben wollen. Es muss immer erst einem selbst passieren.
Seit einem Monat liegt dieses Antwortschreiben hier…und meine Wut und Enttäuschung ist noch genauso präsent wie beim ersten Lesen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit dem VdK? Dann scheut Euch nicht, es in den Kommentaren zu schreiben…Google findet alles 😉
Eure stinksaure Rapunzel
30. Oktober 2019 at 13:21
Ich habe den OEG Antrag völlig ohne Anwalt gestellt. Bekam einem GdS von 70. fand ich OK.
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30. Oktober 2019 at 14:24
Ja, einen GdS von 70 fände ich auch OK 😉
Leider läufts bei den Wenigsten so reibungslos wie bei Dir…und wenn du dann keinen guten Anwalt hast und die Nerven, dann hast du verloren.
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30. Oktober 2019 at 13:26
Naja, reibungslos war es nicht, musste mich schon durchkämpfen, war ein Hin und Her. Ich wusste gar nicht, dass es dafür Anwälte gibt dafür bzw war halt auch nie Mitglied beim VdK. Hatte aber Unterstützung von der Opferhilfe vor Ort.
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30. Oktober 2019 at 21:50
Ja, zwar nicht mit dem VdK, sondernt mit de SoVD, die einzige wirkliche gute Tat, die Kündigung.
Ich hoffe, dass du Fritsgerecht Klage beim OEG eingereicht hast und einen Anwalt, der um einiges besser ist, als die des VdK (wobei geht schlechter überhaupt?)
Da ich auch die Gefahr gesehen habe, dass mir dann keine Prosseßkostenhilfe durch eine freie Anwältin gewährt wird, habe ich überlegt, unter den Zusatz zu Kündigen, dass sie mich bitte sofort aus den Vertrag lassen, ich allerdings bereit bin, trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen. Ich würde sagen, dass Kündigungsantragsschreiben, haben die beiden Verbände kopiert. Mit keinem Wort wurde ich gefragt warum ich gekündigt habe, nur son blödsinn, dass ich ja widerkommen kann. Nein danke, die Fehlaussage zum freien Vermögen bei Sozialhilfe hat mir gereicht. Ist ja auch etwas zu schwer von einem Anwalt für den SoVD zu wissen, wie hoch die Vermögensfreibeträge für Sozialhilfe nach dem SGB XII sind. Antwort, mind. € 500,– pro Lebensjahr, aber dies sei grade erhöht worden. Dies ist bei Harz4 so, bei Sozialhilfe waren es damals 2.600,–.
Wobei ich die meisten Probleme hatte, dass ich eigentlich auf Grund meiner Phobien nicht zu den offenen Beratungszeiten hinkonnten, telefonisch Beratung und einen extra Thermin allerdings abgelehnt worden. Beratung gibt es nur, wenn sie zu den öffentlichen Zeiten kommen, extra Termine bekommen nur Rollstuhlfahrer. Wobei mir von Anfang an gesagt worden ist, dass sie nicht im OEG Beraten, nur aus diesem Grund bin ich mitglied geworden. Weil mir dafür ein freier Anwalt wichtig war. Fakt, ist allerdings das der SoVD, sowie der VDK teoretisch für OEG unterstützen müssen und damit der verweis diesen nehmen zu müssen immer gegeben ist. Dann kam noch, ja wenn etwas in Klage geht, haben wir im Bundeland nur eine Stelle wo sie hin müssen, gute 100 KM von mir entfernt.
Tatsächlich hat die Rechts tüsi dort, sich dann bereit erklärt einen Widerspruch für mich einzureichen und die Akteneinsicht mir weiterzuleiten. Also einen Rentenbescheid prüfen, tuhen sie nicht und den Widerspruch hat sie auch nur ausnahmsweise eingereicht, weil ich ihn bereits geschrieben hatte. Sprich ich brauchte sie eigentlich nur um Akten einsicht zu bekommen. Dann brauchte ich, damit ich die Kosten absetzten kann, einen Zettel das ich dort war, nein sowas geben wir eigentlich nicht. Aber bitte, wenn sie meint wir können das jetzt gerne noch eine Stunde ausdikutieren, sie hat dann doch lieber eine geschrieben.
Eigentlich finde ich den Hintergrund von SoVD und VdK ja nicht schlecht, solange ich dort keine Rechtsauskunft benötige.
Habe aber in Klagen häufiger gelesen, dass welche erst Anwälte von einem der beiden Sozialverbände hatten und dann von diesen sitzten gelassen worden sind.
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30. Oktober 2019 at 23:38
Vielen Dank für deine ausführliche Schilderung, Cali.
Ja,die Sozialverbände sind auch für das OEG da. In der tollen VDK -Zeitung würde sogar über die Reform und was der VdK davon hält, berichtet.
Aber Mitglieder ordentlich zu vertreten in OEG Klagen, gehört wohl nicht immer zum Repertoire.
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30. Oktober 2019 at 23:49
Ja, und der SoVD kommt als Sachverständige bei der Anhörung am 04.11. zur Reform des Entschädigungsrechtes. Wobei sie wirklich etwas gutes eingebracht haben, was von den anderen fehlte. Ich glaube von Ihnen kommt, dass bei Berechtigten die bereits einen Antrag gestellt haben, beim Wahlrecht wonach sie weiter Leitstungen erhalten eine Günstigerprüfung gemacht werden soll. Bis jetzt ist nur geregelt, dass gewählt werden können, wenn die Leistungen nach dem alten Bedingungen rechtskräftig sind. Damit bliebe es in der Aufgabe der Berechtigten rauszubekommen, was sie/er nach dem neuen Gesetz bekommen würde und ob dies dann auch so umgesetzt wird, wäre fraglich.
Ich hoffe mal, dass der Sachverständige vom SoVD auch entsprechende Ahnung hat und noch ein paar Sinnvohle Sachen reinbringt und nicht einfach, dass alles so wie es ist verabschiedet werden soll. Wobei ich die Sachverstädnigen vom Betroffenenrat und der BSKM für weit wichtiger finde.
Falls Intresse soll alles auf der Mediathek zum Bundestag verfolgt werden können. Montag 4.11. von 13 – 14.30 Uhr und am 7.11. soll dann im Bundestag entschieden werden, was verabschiedet wird.
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20. November 2019 at 5:56
Ich habe leider die selben Erfahrungen machen müssen, wie Du.
Auch mich entließen sie völlig unbeeindruckt von meinen Erfahrungen aus der Mitgliedschaft.
Ein Hoch auf unser schönes Helfer-System in Deutschland.
Alles nur Augenwischerei.
Der Weiße Ring ist im übrigen nicht anders.
Man könnte kotzen.
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3. Dezember 2019 at 20:37
Hallo Rapunzel
Du hast einen GdB 90 ??
Aufgrund deiner PTBS oder noch mehr Diagnosen ???
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4. Dezember 2019 at 19:30
Ich habe KPTBS, ne dissoziative Konversionsstörung, Depressionen, Panikstörung, generalisierte Angststörung, Persönlichkeitsstörung.
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8. August 2021 at 18:20
Mir wurde mehrfach angeraten bei einem Sozialverband Mitglied zu werden.
Allerdings kann ich in vielen Situationen nur schrifltich und ohne das Gesicht des Gegenübers zu sehen, kommunizieren.
Weiß nicht, ob der VDK das mitgemacht hätte. Hatte Mail Kontakt mit denen und dann beschlossen, meine Klageschrift selber zu verfassen. Außerdem bin ich Opfer von ausschließlich emotionaler Gewalt. Keine Ahnung, ob die da Kenntnisse darüber haben.
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28. August 2021 at 23:12
Hallo,
du hast auch noch die möglichkeit, dir einen freien Rechtsanwalt/in zu suchen. Evtl. kann der Weißer Ring Kostendeckung der Klage übernehmen, soweit Proßkostenhilfe nicht geleistet wird. Der Weiße Ring gibt erstmal einen Erstberatungsschein.
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29. August 2021 at 0:09
Hallo Cali…
Genau so ist es dann auch gelaufen.
Der Weisse Ring hat schon den ganzen Widerspruchskram für beide Bundesländer übernommen und die Klage läuft über Prozesskostenhilfe.
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