Betroffenene stellen sich häufig die Frage, ob es Sinn macht, einen Schwerbehindertenausweis auf Psyche zu beantragen oder ob überhaupt die Chance besteht, einen Ausweis zu bekommen.
Von selber kommen die meisten Betroffenen aber gar nicht darauf, sie lesen im Internet davon oder werden von ebenfalls Betroffenen, Arbeitskollegen oder Sozialarbeitern, etc. darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vielleicht sinnvoll wäre.
Oft steht bei dem ersten Gedanken an die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises die Sorge um den aktuellen Arbeitsplatz im Vordergrund, da es mit einem Schwerbehindertenausweis den sagenumwobenen besseren Kündigungsschutz gibt.
Voraus geht dem Ganzen leider fast immer ein Leistungseinbruch durch Instabilität, die Symptome lassen sich nicht mehr kompensieren und verstecken, der Stress und die Belastung steigen…
Manchmal kommt es aber auch vor, dass man sich vor allgemeinem Stellenabbau schützen will oder der Arbeitsplatz aus anderen Gründen gefährdet ist.
Eins vorab:
Will der Arbeitgeber Dich loswerden, wird ihn ein Schwerbehindertenausweis nicht daran hindern. Entweder er zahlt bei langer Betriebszugehörigkeit Summe X als Abfindung, die aber beim Arbeitslosengeld als Einkommen angerechnet wird oder er schikaniert Dich so lange, bis Du von alleine gehst. Ein Basteln eines „passenden“ Arbeitsplatzes, entsprechend Deinen Einschränkungen und Problemen wird es in den allerseltensten Fällen geben, im Gegenteil…
Es wird Dir eher Simulation, Hypochondrie, Dramatisierung oder schlichtweg Unkooperativität, Egoismus, Faulheit und Unfähigkeit/ Arbeitsverweigerung von Vorgesetzten und Kollegen untergeschoben und das Arbeitsklima wird noch beschissener. Vorher hast Du ja auch funktioniert.
Psychisch Kranke halten Druck und schlechte Arbeitsbedingungen und vor allem das Wissen, dass man abgelehnt wird, aber meistens sehr schlecht aus, weshalb ein Kampf um einen Arbeitsplatz mit schlechten Bedingungen von Dir genauestens abgewogen werden sollte.
Und bis alle Formalitäten um den Antrag zum Schwerbehindertenausweis bis zur Vergabe des GdB (Grad der Behinderung) und Ausstellung des Ausweises erledigt sind, vergehen Monate und bis dahin hast Du wahrscheinlich schon die Kündigung, bist selber gegangen oder komplett arbeitsunfähig.
Einen angemessenen GdB zu bekommen, ist nämlich gar nicht so einfach und natürlich dauert die Bearbeitung des Antrages auch seine Zeit.
GdBs von 10-20 sind im ersten Durchlauf für „unsere“ Einschränkungen eher die Regel als die Ausnahme. Für den klassischen Kündigungsschutz benötigst Du aber mindestens einen GdB von 50, ab da gibt’s auch erst einen Ausweis.
Im Rahmen der Gleichstellung reicht aber auch ein GdB von 30 oder 40, um dem Arbeitgeber das Kündigen etwas zu erschweren und je nach Größe des Betriebes den Betriebsrat und das Integrationsamt ein bischen zu beschäftigen.
Wichtig ist somit:
Dir muss klar sein, dass es dauern kann, bis Du den angemessenen Grad entsprechend Deinen Einschränkungen im Bescheid stehen hast. Manchmal geht’s recht zügig, innerhalb von ein paar Wochen, häufig muss aber ein Widerspruchsverfahren angeleiert werden und wenn das auch nicht gut läuft, auch sehr oft die Klage vor dem Sozialgericht.
Der (erhoffte/zustehende) Schwerbehindertenausweis kann JETZT, in diesem Moment, also keine aktuellen Probleme lösen.
Ein Schwerbehindertenausweis kann Dir unter Umständen auch Steine in den Weg legen, denn er ist ein amtliches Dokument, dass Deine Einschränkungen manifestiert und Dir in der Theorie einige Rechte zusichert, in der Praxis aber erstmal eher nicht…denn da haben eben die wenigsten Arbeitgeber Bock drauf.
Sie möchten unkomplizierte leistungsstarke Arbeitnehmer und zahlen lieber für die Nichterfüllung der Schwerbehindertenquote, anstatt einen Schwerbehinderten einzustellen.
Und wenn sie es doch tun, nehmen sie eher den Rollifahrer als Sachbearbeiter, der ist nicht so ein Überraschungspaket und benötigt im Idealfall nur eine behindertengerechte Toilette und Barrierefreiheit.
Ja…das ist die Realität! Viel tun kann der Schwerbehindertenausweis für Dich leider im Job nicht. Wofür beantragt man das Ding dann überhaupt?
Was für Vorteile hast Du von dem Schwerbehindertenausweis?
… ja ich schreib das Unwort „VORTEIIILEEEE“…
Politisch korrekt werden die „Vorteile“ nämlich „Nachteilsausgleich“ genannt, weil es den Benachteiligten einen Ausgleich zu Nichtbehinderten verschaffen soll.
Und das ist ja nix Positives, also kein Vorteil… mööööp 🙂
Die Höhe des GdBs (Abkürzung für Grad der Behinderung/früher Prozente genannt) bestimmt unter anderem, welche Nachteilsausgleiche es gibt und die sind erstmal überwiegend finanzieller Natur für Menschen, die noch im Job sind oder die gemeinsam mit ihrem arbeitenden Partner bei der Einkommenssteuer veranlagt werden: Steuerfreibeträge, Steuerermäßigungen, Beitragsermäßigungen, etc. Dazu gibt’s u.a. mehr Urlaubstage, den tollen Kündigungsschutz, leichteren Zugang zu ReHa und einen früheren Renteneitritt.
Das mal so als grobe Übersicht, genaue Tabellen findest Du z.B. bei betanet.de
All diese Nachteilsausgleiche helfen Dir als Einzelperson mit geringen Einkommen aber sehr wenig, besonders unverheiratet, mit kleiner Erwerbsminderungsrente und/oder Grundsicherung oder Hartz4.
Zahlst Du keine Steuern, nutzt Dir eine Steuerermäßigung nunmal gar nix.
Zur Erleichterung des Alltages sind deswegen für diesen Personenkreis die Merkzeichen wesentlich wichtiger!
Welche Merkzeichen sind denn möglich bei psychischen Erkrankungen, insbesondere bei PTBS, KPTBS, Dissoziativen Störungen?
Bei unseren „typischen“ Einschränkungen, basierend rein auf Psyche, sind nur ein paar Merkzeichen relevant. Die anderen Merkzeichen lasse ich deswegen jetzt auch komplett aussen vor.
Die wichtigsten Inhalte zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung dieser Merkzeichen finden sich für uns in der Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin- Verordnung vom 10.Dezember 2008 , weshalb ich nur Auszüge aus dieser Anlage zu den relevanten Merkzeichen kopiere und wichtige Passagen rot markiere.
Mir ist hier sehr wichtig, dass Dir bewusst ist, dass ich als ebenfalls Betroffene lediglich unverbindliche Tips geben kann und Gesetze und Anlagen jederzeit geändert werden können vom Staat, ohne dass ich das mitbekomme. Überprüf also bitte selber nochmal die Aktualität und leite keinen Rechtsanspruch aus meinen Texten ab.
Desweiteren kenne ich deinen Gesundheitszustand nicht und es könnten durchaus noch andere Merkzeichen in Betracht für Dich kommen.
Merkzeichen B (Begleitung erwünscht oder erforderlich)
Nachteilsausgleiche:
Begleitpersonen bekommen oft Ermäßigung oder freien Eintritt,
emotional: Dokumentiert, dass Begleitung für Dich wichtig ist und eben Unterstützungsbedarf im Alltag besteht.
Voraussetzungen:
Auszug aus der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008:
2. Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)
a) Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist nach dem SGB IX die Berechtigung für eine ständige Begleitung zu beurteilen. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Berechtigung für eine ständige Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
b) Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G”, „Gl“ oder „H” vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.
c) Die Berechtigung für eine ständige Begleitung ist anzunehmen bei Querschnittsgelähmten, Ohnhändern, Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.
Merkzeichen G (Gehbehindert)
Nachteilsausgleiche:
Kostenlose Beförderung im ÖPNV durch Kauf einer Wertmarke oder 50% KFZ Steuerermäßigung,
Wichtig: 17% Mehrbedarf bei Grundsicherung und Sozialhilfe, bei Harzt4 gibt’s das leider nicht.
Voraussetzungen:
Auszug aus der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008:
1. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)
a) Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist zu beurteilen, ob ein behinderter Mensch infolge seiner Behinderung in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Hilflose und Gehörlose haben stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
b) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
Merkzeichen RF (Rundfunk)
Nachteilsausgleich:
Ermäßigung bei der Haushaltsabgabe der Rundfunkgebühren/ ehemals GEZ…
Für unverheiratete Paare, bei WG oder Untervermietung allerdings nutzlos, da muss dann der Gesunde den vollen Beitrag für den Haushalt zahlen.
Voraussetzungen:
§ 4 Absatz 2 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:
1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung,
2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
3. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Merkzeichen H (hilflos)
Nachteilsausgleiche:
KFZ Steuerbefreiung UND kostenlose Beförderung im ÖPNV , freie Einfahrt in die Umweltzonen mit Dieselfahrzeugen, Mobilitätskostenübernahme für Therapien und Arztbesuche durch die KK möglich, in vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
Voraussetzungen:
Auszug aus der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008:
a) Für die Gewährung einer Pflegezulage im sozialen Entschädigungsrecht ist Grundvoraussetzung, dass Beschädigte (infolge der Schädigung) „hilflos“ sind.
b) Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen – nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) und dem Einkommensteuergesetz „nicht nur vorübergehend“ – für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen.
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
c) Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen.
Hilflosigkeit liegt im oben genannten Sinne auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe nicht unmittelbar bedarf, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist.
d) Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist der Fall, wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und regelmäßig wiederkehren, benötigt wird.
Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (z. B. Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung, Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.
e) Bei einer Reihe schwerer Behinderungen, die aufgrund ihrer Art und besonderen Auswirkungen regelhaft Hilfeleistungen in erheblichem Umfang erfordern, kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung angenommen werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen von Hilflosigkeit erfüllt sind.
Dies gilt stets
aa) bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung,
bb) Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig – auch innerhalb des Wohnraums – die Benutzung eines Rollstuhls erfordern,
f) in der Regel auch
aa) bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen,
bb) Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits. (Als Verlust einer Gliedmaße gilt der Verlust mindestens der ganzen Hand oder des ganzen Fußes).
g) Führt eine Behinderung zu dauerndem Krankenlager, so sind stets auch die Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit erfüllt. Dauerndes Krankenlager setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Bett überhaupt nicht verlassen kann.
h) Stirbt ein behinderter Mensch innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt einer Gesundheitsstörung, so ist die Frage der Hilflosigkeit analog Nummer 2 Buchstabe g zu beurteilen.
Das ist alles nicht viel, kann aber eine Hilfe im Alltag sein…also macht es grade für finanziell Schwache sehr viel Sinn, einen Schwebi zu beantragen.
Was Du nun dafür tun musst, um einen Schwerbehindertenausweis mit angemessenem GdB und die Merkzeichen zu bekommen, findest Du in dem Beitrag „Das Merkzeichen- und GdB Pokern“.
Deine Rapunzel (die sich seit Monaten vor Gericht um das Merkzeichen H kloppt)
1. September 2019 at 9:52
Die Raster sind extra so gemacht, dass möglichst viele durchfallen. Und der Auslegungsspielraum wird zum Nachteil der Betroffenen genutzt. Wir sind erstaunt, dass
nur die Befunde der letzten zwei Jahre vorgelegt werden sollen. Bei chronischen Erkrankungen reicht die Geschichte oft weiter zurück und würde dann auch schlüssiges sein.
l.g.
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1. September 2019 at 10:28
Sternenstäubchen,
hängst Du grade in dem Antragsverfahren für den Schwebi? Wie weit bist Du?
Diagnosen sind da ja nur Anhaltspunkte, wichtiger sind die Einschränkungen im Alltag.
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1. September 2019 at 12:04
Ja, beschäftigen uns damit. Die Einschränkungen im Alltag sind auch Auslegungssache. Wenn man uns von Außen betrachtet ist alles takko. Arbeiten Vollzeit, wo sollen da Einschränkungen sein. Dann sind die Beschwerden ja nicht so schlimm oder halt nicht glaubhaft.
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1. September 2019 at 12:23
Rollstuhlfahrer arbeiten auch Vollzeit und sind trotzdem im Besitz eines Schwebis mit hohem GdB und Merkzeichen 😉
Wichtig ist, du selber musst auch davon überzeugt sein,dass Dir der Schwebi zusteht…erst dann kannst du auch die SBs davon leichter überzeugen.
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1. September 2019 at 14:40
Wissen daß es so ist wie du schreibst. Finden schade das es so ist, dass jedes Wort das wir im Antrag schreiben erst gewogen werden muss, wie es wohl ankommen mag. Fänden gut wenn jemand Mal ohne Fragen und in einem
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1. September 2019 at 14:42
Schön wäre wenn Mal etwas von der Last einfach so genommen wird, ohne viel drin rumzubohren.
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1. September 2019 at 14:46
Ich weiß….aber so ist es leider nicht. Da wir aber genau dagegen so wenig tun können, hilft nur Radikale Akzeptanz, dass es so ist wie es ist.
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1. September 2019 at 11:16
Vielleicht, um den ein oder anderen ein bisschen Mut zu machen: mein Antrag war nach rund 1 Monat Dutch und wurde mit dem GDB 50 entschieden. Ich weiß, dass es leider oft anders läuft, finde early aber hilfreich , auch positive Beispiele zu erwähnen 🙃
Lieben Gruß
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1. September 2019 at 11:18
*argh, sorry, die Autokorrektur hat wieder rumgesponnen
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1. September 2019 at 11:20
1 Monat? Whow!
Ja,mich ärgert selber, dass mein Beitrag arg deprimierend ist, vielleicht ändere ich ihn noch mal etwas ab.
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1. September 2019 at 11:24
Ich glaube, ich hatte einfach Glück mit der Sachbearbeiterin … Als ich gehört habe, dass es leider oft anders läuft, hatte ich schon irgendwie ein schlechtes Gewissen 😔
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1. September 2019 at 11:27
Nein, ein schlechtes Gewissen ist das verkehrteste, was die zügige Bearbeitung bei dir auslösen sollte.
Da hat mal eine SB und der medizinische Dienst hinter den Kulissen zügig gearbeitet…so, wie es sein sollte.
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3. September 2019 at 21:00
Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen unbefristeten Schwerbehinderten-
ausweis von 100% – komplexe Traumafolgestörung etc.
Das Merkzeichen H war mir nicht bekannt und aufgrund Deiner Ausführung würde es mir zustehen.
Bisweilen frage ich mich aber ob ich aufgrund meiner ganzen chronischen psychischen Einschränkungen die Pflegeberufe nicht sinnvoller wäre. Aber die Pflegedienste haben doch keine Ahnung von dieser Art von Störungen.
Alles bekommt man eh nicht. Nur frage ich mich jetzt was macht Sinn durchzusetzen und was ist möglicher.
Wir mit komplexer Ptbs sind echt allein und es interessiert heute auch kein Schwein mehr, ob man untergeht oder nicht.
Lg
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3. September 2019 at 21:10
Hi Mel…
Stell einen (Verschlechterungs)Antrag auf die Merkzeichen.
Es könnte allerdings passieren, dass bei der Überprüfung dein GdB herabgesetzt wird…
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3. September 2019 at 21:11
Ich hab Geb 90 G,B,RF, Klage auf H und hab noch Pflegegrad 3
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3. September 2019 at 21:45
Hey Rapunzel Hut 👒 ab vor Deinen Mut und die Kraft das alles.durchgesetzt zu haben.
Hast Du einen Pflegedienst gefunden, die Dir entsprechend Deiner Einschränkungen wirklich helfen kann. Ich hatte bisher immer ein schlechtes Gewissen, weil ich ja noch alleine mir noch den Popo abwischen kann, aber meinen Haushalt schaffe ich schon lange nicht mehr.und habe.auch diese extreme Ptbs-Erschöpfung. Aber wie gesagt.ich hatte immer ein schlechtes Gewissen bezüglich der Pflegestufe, auch die Gedanken das mich ein Pflegedienst wömöglich gar nicht versteht was ich innerlich für einen Kampf.habe
Ich versuchs ✊💪
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3. September 2019 at 22:30
Hi Mel…
Meine Pflege wird von meinem kleinen Umfeld übernommen. Mit Pflegediensten habe ich keine Erfahrung.
Allerdings ist das auch derart personenabhängig, wer da für Dich als Person eingesetzt wird vom Pflegedienst, dass es da keine verbindlichen Aussagen geben kann.
Aber Pflege kann ja auch von Familie oder Freunden/Nachbarn übernommen werden, das muss kein Pflegedienst sein.
Schlechtes Gewissen ist das letzte, was wir haben sollten, auch Du nicht. Grade für Menschen wie uns…psychisch Kranke…ist das Pflegegesetz reformiert worden, damit auch wir die Hilfe bekommen im Alltag, die wir so dringend benötigen.
Also zacki…Krankenkasse anrufen und Pflegeantrag ordern 😉
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8. August 2021 at 18:03
Mein Problem ist, dass es bei mir keine gescheiten mediznischen Unterlagen gibt. Habe eine ganze Therapiekarriere hinter mir, war auch 5 Mal stationär auf Reha in einer Klinik mit Traumastation und bis heute falsch diagnostiziert. Sogar meine ambulante Betreuerin, die mich über 2 Jahre begleitet gibt zu, dass sie auf mein „Funkionieren“ reinfällt.
Keiner bekommt das zusammen, dass ich Symtome von Weißer Folter aufweise und gleichzeitig überdurchschnittlich intelligent bin und damit meine ich nicht den IQ.
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