Ab Pflegegrad 1 wird ein ganz spezieller Geldsegen zu allen anderen Leistungen ausgeschüttet… die ominösen Entlastungsleistungen.
Ganze 125 Taler, zweckgebunden und nur gegen Rechnung.


125 Euro… Was könnte ich mir nicht alles dafür leisten im Shoppingfieber?

Ich hab aus Jux grad mal gegoogelt, was die Suchmaschine in der Kategorie „Shopping“ rausschmeißt, wenn ich den Betrag begrenze…Von 125 Euro bis 125 Euro.

Das Ergebnis: Markenturnschuhe z.B. oder eine teurere Flasche Bordeaux…eine Solarplane für den Pool, ein Zelt mit Schlafkabine…Naja, Ihr seht schon, allzuviel bekommt man dafür nicht.

Und dann gebt mal „125 Euro“ bei Google ein, ohne Einschränkung (Kategorie „Alle“), da schmeißt Google dann nur Ergebnisse zum Thema „Entlastungsleistungen“ raus…schon etwas belustigend und auch beängstigend… Anscheinend sucht ganz Deutschland im Zusammenhang mit der Summe nur nach Hilfe im Pflegedschungel.

Diese 125 Euro zu bekommen, ist nämlich nicht ganz so easypeasy… die Taler sind zweckgebunden und die Sachleistungen dürfen je nach Bundesland nur von eingetragenen Pflegediensten erbracht werden.

Von Pflegediensten, die dann alles machen dürfen für das Geld, aber bloß nicht pflegen 😉 Das ist nur bei Pflegegrad 1 erlaubt, da es bei der 1 kein Geld für Pflege gibt.
Von Pflegediensten, die eh schon bis an den Kragen ausgelastet sind und Personalmangel haben, für Stundensätze ab 25 Euro aufwärts…

Tja, da ist dann ganz schnell Feierabend mit dem Riesenbetrag von 12500 Cent.
Unsere Politiker würden dafür nicht einen einzigen Tag arbeiten.

Mehr als 4 bis 5 Stunden „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ oder haushaltnahe Dienstleistungen, Putzen, Arztbegleitung, Spaziergangbegleitung, Gedächtnistraining, etc, ist damit leider nicht drin im Monat.
Also einmal die Woche ne einstündige Putzorgie, da wird es schon knapp.
Wenn Du überhaupt einen Dienst findest mit freien Kapazitäten. Je ländlicher, desto schwieriger wird’s.

Kannst Du die Entlastungsleistungen z.B. deswegen nicht abrufen, kannst Du sie aufsparen für 6 Monate…allerdings verfallen sie dann im kommenden Kalenderhalbjahr.
Mir sind auch grade 800 Talerchen flöten gegangen, weil mein Anbieter keine Mitarbeiterin dafür hatte…was habe ich mich darüber gefreut 😦

Immerhin haben einige Bundesländer schon erkannt, dass die Spielregeln für die Entlastungsleistungen mal wieder absolut realitätsfern sind und haben die Bedingungen etwas gelockert und … gewerbliche Betreuungsdienste, Sozialverbände, Vereine machens zwar auch nicht wesentlich günstiger, aber es besteht eher die Chance, überhaupt jemanden ins Haus dafür zu bekommen.

Und auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe darf jetzt in einigen Bundesländern „entlastet“ werden.

Damit habe ich es jetzt auch gelöst seit 2 Monaten, um Gesellschaft beim Haussport zu haben.

Das hat mich aber auch Nerven gekostet…denn da müssen auch wieder Bedingungen vollumfänglichst erfüllt werden.

a) Die Person muss entweder eine Ausbildung in der Pflege oder ähnlichem haben oder den Betreuungsschein nach §45b

b) Die Person darf nicht mit Dir verwandt sein, nicht mit Dir zusammenwohnen, nicht als Pflegeperson eingetragen sein und muss volljährig sein

c) Sie darf nur Dich und niemand anderen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe betreuen und es dürfen nicht mehr als 10 Euro Stundenlohn fließen.

Also das heißt, erstmal bei der KK kratzen, dann eine Person finden z.B. über Kleinanzeigen, die das machen möchte zu dem Stundenlohn und alle Bedingungen erfüllt, dann einen Antrag ausfüllen auf Genehmigung dieser Person…und monatlich einen Leistungsnachweis über alles führen, was ihr gemeinsam gemacht habt und die Rechnung bei der KK stellen.

Wahrlich anstrengend und nervtötend…eigentlich gar nix für mich und meine ausserordentliche Kontaktabneigung. Das kostete schon ordentlich Überwindung, ist aber auch Training.

Also…habt Ihr diese Entlastungsleistungen bisher nicht nutzen können, dann fragt bei Eurer Krankenkasse nach, ob Nachbarschaftshilfe in Eurem Bundesland erlaubt ist…

Eure Rapunzel