Ab Pflegegrad 1 wird ein ganz spezieller Geldsegen zu allen anderen Leistungen ausgeschüttet… die ominösen Entlastungsleistungen.
Ganze 125 Taler, zweckgebunden und nur gegen Rechnung.
125 Euro… Was könnte ich mir nicht alles dafür leisten im Shoppingfieber?
Ich hab aus Jux grad mal gegoogelt, was die Suchmaschine in der Kategorie „Shopping“ rausschmeißt, wenn ich den Betrag begrenze…Von 125 Euro bis 125 Euro.
Das Ergebnis: Markenturnschuhe z.B. oder eine teurere Flasche Bordeaux…eine Solarplane für den Pool, ein Zelt mit Schlafkabine…Naja, Ihr seht schon, allzuviel bekommt man dafür nicht.
Und dann gebt mal „125 Euro“ bei Google ein, ohne Einschränkung (Kategorie „Alle“), da schmeißt Google dann nur Ergebnisse zum Thema „Entlastungsleistungen“ raus…schon etwas belustigend und auch beängstigend… Anscheinend sucht ganz Deutschland im Zusammenhang mit der Summe nur nach Hilfe im Pflegedschungel.
Diese 125 Euro zu bekommen, ist nämlich nicht ganz so easypeasy… die Taler sind zweckgebunden und die Sachleistungen dürfen je nach Bundesland nur von eingetragenen Pflegediensten erbracht werden.
Von Pflegediensten, die dann alles machen dürfen für das Geld, aber bloß nicht pflegen 😉 Das ist nur bei Pflegegrad 1 erlaubt, da es bei der 1 kein Geld für Pflege gibt.
Von Pflegediensten, die eh schon bis an den Kragen ausgelastet sind und Personalmangel haben, für Stundensätze ab 25 Euro aufwärts…
Tja, da ist dann ganz schnell Feierabend mit dem Riesenbetrag von 12500 Cent.
Unsere Politiker würden dafür nicht einen einzigen Tag arbeiten.
Mehr als 4 bis 5 Stunden „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ oder haushaltnahe Dienstleistungen, Putzen, Arztbegleitung, Spaziergangbegleitung, Gedächtnistraining, etc, ist damit leider nicht drin im Monat.
Also einmal die Woche ne einstündige Putzorgie, da wird es schon knapp.
Wenn Du überhaupt einen Dienst findest mit freien Kapazitäten. Je ländlicher, desto schwieriger wird’s.
Kannst Du die Entlastungsleistungen z.B. deswegen nicht abrufen, kannst Du sie aufsparen für 6 Monate…allerdings verfallen sie dann im kommenden Kalenderhalbjahr.
Mir sind auch grade 800 Talerchen flöten gegangen, weil mein Anbieter keine Mitarbeiterin dafür hatte…was habe ich mich darüber gefreut 😦
Immerhin haben einige Bundesländer schon erkannt, dass die Spielregeln für die Entlastungsleistungen mal wieder absolut realitätsfern sind und haben die Bedingungen etwas gelockert und … gewerbliche Betreuungsdienste, Sozialverbände, Vereine machens zwar auch nicht wesentlich günstiger, aber es besteht eher die Chance, überhaupt jemanden ins Haus dafür zu bekommen.
Und auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe darf jetzt in einigen Bundesländern „entlastet“ werden.
Damit habe ich es jetzt auch gelöst seit 2 Monaten, um Gesellschaft beim Haussport zu haben.
Das hat mich aber auch Nerven gekostet…denn da müssen auch wieder Bedingungen vollumfänglichst erfüllt werden.
a) Die Person muss entweder eine Ausbildung in der Pflege oder ähnlichem haben oder den Betreuungsschein nach §45b
b) Die Person darf nicht mit Dir verwandt sein, nicht mit Dir zusammenwohnen, nicht als Pflegeperson eingetragen sein und muss volljährig sein
c) Sie darf nur Dich und niemand anderen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe betreuen und es dürfen nicht mehr als 10 Euro Stundenlohn fließen.
Also das heißt, erstmal bei der KK kratzen, dann eine Person finden z.B. über Kleinanzeigen, die das machen möchte zu dem Stundenlohn und alle Bedingungen erfüllt, dann einen Antrag ausfüllen auf Genehmigung dieser Person…und monatlich einen Leistungsnachweis über alles führen, was ihr gemeinsam gemacht habt und die Rechnung bei der KK stellen.
Wahrlich anstrengend und nervtötend…eigentlich gar nix für mich und meine ausserordentliche Kontaktabneigung. Das kostete schon ordentlich Überwindung, ist aber auch Training.
Also…habt Ihr diese Entlastungsleistungen bisher nicht nutzen können, dann fragt bei Eurer Krankenkasse nach, ob Nachbarschaftshilfe in Eurem Bundesland erlaubt ist…
Eure Rapunzel
12. Juli 2019 at 0:43
Ach – es ist doch einfach nur traurig…… da fehlen mir, wie immer, die Worte.
Überlebenskämpfer, mehr sind wir traurigerweise wohl unser ganzes Hiersein über nicht nicht.
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12. Juli 2019 at 6:41
Das ist doch alles wie ein schlechter Witz…. 😦
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14. Juli 2019 at 10:46
WOW – das ist ja erschreckend
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14. August 2019 at 16:43
liebe Rapunzel
bin leider auch betroffen mit diesem komlexen Drama
und ich putze nun nebenbei eine Kirche gegen Taschengeld.
Lesen hilft mir.
Und Schreiben.
Hab zum Glauben gefunden.Darum kann ich nun Gottes Liebe im Herzen spüren.
Das wünsche ich dir auch.
Von Menschen leider unverstanden.
Kaum Kontakt.
Ich komme aus dem Osten und bin 13 Mal umgezogen. Für
fuehle mich heimatlos und oft irgendwie hilflos.
Menschen helfen nicht.
man muss sich irgendwie selber helfen ggf Gott um Hilfe bitten.
Vielen Dank für die klaren Rapunzel Gedanken und Beiträge, es hilft mir.
Beste Wünsche
von Tina
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9. Oktober 2019 at 20:43
Ist das Bundesland entscheidend wo ich wohne, oder dass Bundesland wo der Dienstleister anbietet? Weil so wie ih es verstehe, muss für ein Entlastungsbetrag die genehmigung vom Amt gegeben werden und dafür mind. Jährlich ganz viel vom Dienstleister erbracht werden, was eben für nur eine Person bei unterirtischen Preisen gar nicht umsetzbar ist. In meinen Bundesland dürfen entlastungslesitungen bis € 30,– gegeben werden, wenn eben entsprechende Ausbildung vorhanden ist. Sollte ich über Pflegedienstleiste bekommen, darf auch zu höheren Std. Sätzen abgerechnet werden. Selbstständige Dienstleister, welche Erfahrungen mit kPTBS haben, können aber nicht für € 30,– für jeden anbieten. Glaube mit einer Anerkennung müssen Dienstleister auch im Internet stehen, alles dokumentieren und erreichbar sein. Zumal mit kPTBS eben nicht mal eben ein Altenpflege, oder normale Hauswirtschaftkraft genommen werden kann. So sind hier auch Ausbildung anerkannt wie: Sozialpädagoge und Psychotherpeuten, welche solchen wie uns auch wirklich eine Altagsentlastung geben können. Gibt es da eine möglichkeit, dass so jemand, alles nur für einen Anbietet und dann eben keine umständlichen Dokumentationen braucht, sondernt die ordnungsgemäße Rechnung reicht?
Würde lieber 1-2 Std. gute Entlastung im Monat bekommen, als gar keine oder welche wo alles nur nach hinten los geht.
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10. Oktober 2019 at 9:40
Das ist so speziell, Ich habe da keine
Antworten drauf.
Wichtig ist jedenfalls das Bundesland, wo du wohnst…nach dessen Regeln kannst du die Entlastungsleistungen abrechnen.
Nun ist es aber bei dir so (soweit ich weiß), dass du über das persönliche Budget abrechnest) und da gelten ja nochmal andere Regeln, die ja individuell vereinbart werden.
Mir ist das Persönliche Budget zu kompliziert, darum gehe ich den klassischen Weg der Versorgung.
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10. Oktober 2019 at 19:07
Danke für die Antwort.
Werde mal bei der Bürgerbeauftragten meines Bundeslandes fragen, vielleicht kann diese mir dann sagen ob es möglich ist, jemand zu nehmen, der nur für mich Entlastungsleistungen gibt.
Dann muss ich schon mal nicht an verschiedene Bundesländer gehen.
Bei Pflege rechne ich noch nicht über Persöniches Budget ab, soweit es möglich wäre damit auch über andere Selbständige Dienstleister, die keine Zulassung mit der Plflegekasse haben, würde ich es gerrn machen. Bekomme Pflegegeld für Pflegegrad 3 und kaufe mir damit selbsständige Personen ein, die sich auf die Problemaitken mit kPTBS einlassen bzw. Erfahrung hiermit haben. Solche selbststänigen haben auch entsprechende Ausbildungen / Fortbildungen, weshalb sie kaum zu den Pflegesätzen arbeiten.
Habe für soziale Teilhabe das Persönliche Budget und kann mir damit die Leistungen wie sie für mich passend sind, zusammenstellen. Glücklicherweise komme ich Abrechnungstechnisch ganz gut zurecht.
Soweit es um Probleme mit Anbietern geht, ist meine Erfahrung, hilft das Amt egal wie Abgerechnet wird, auch nicht.
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