Immer wieder begegnet mir die Frage im Netz oder bei Facebook…
Vor allem mit dem großen Selbstzweifel, ob man als psychisch Kranker überhaupt einen Antrag stellen kann…schlimmer noch, ob man einen Antrag stellen „darf“
JA, Ihr dürft!
Ja, Ihr könnt!
Lasst Euch nicht verunsichern, Anträge darf jeder in Deutschland stellen. Ob ein Pflegegrad dann vergeben wird, entscheidet der MDK…der Medizinische Dienst der Krankenkasse.
Der MDK entscheidet, also lasst Euch von so Klugscheißerchen, die meinen, ihre Meinung und Sichtweise im Internet JEDEM aufzwingen zu müssen, nicht abhalten.
Ich habe festgestellt, dass in Facebookgruppen Anderserkrankte sich wirklich herausnehmen, virtuell darüber zu entscheiden, welcher Pflegegrad psychisch Erkrankten zusteht…Und der ist fast immer zu niedrig angesetzt und tendiert zur Ablehnung. Ja, das erlebe ich immer wieder!
Das ist Anmaßung hoch zehn…ich habe es grade vor 2 Wochen verfolgen dürfen, dass einer Frau mit PTBS und Dissoziativer Konversionsstörung sogar ein Krankheitsgewinn untergejubelt wurde, als sie in einer themenbezogenen Facebookgruppe für Pflegeinfos nach einem Pflegegrad und dem Schwerbehindertenausweis, bzw. Parkausweis fragte.
Eine Superdupermöchtegernfachfrau empfahl statt Antrag auf einen Parkausweis eine Verhaltenstherapie…obwohl die Frau überwiegend im Rollstuhl sitzt….
Nachdem ich dieser dreisten Tussi virtuell auf die Finger gekloppt hatte, begründete sie IHRE Empfehlungen ganz beratungsresistent und uneinsichtig mit Meinungsfreiheit und einem Internet-Link zu dissoziativen Störungen.
Natürlich springen andere Besserwisser auch gleich immer auf den Zug auf und bestärken solche FEHLINFORMATIONEN auch noch.
Was denken sich solche Menschen eigentlich?
Dass eine Stunde Verhaltenstherapie wöchentlich die Probleme im Alltag von der ersten Stunde an auflöst?
Nein…diese Frau ist schwer traumatisiert, sie hat eine dissoziative Bewegungsstörung!
Sie kann nicht sofort aus dem Rollstuhl hüpfen, fröhlich um den Kochtopf springen, ihr Badezimmer zum Wellnesstempel umdekorieren und jeden Tag mit dem Wischmopp singend durch die Bude tanzen.
Dissoziative Störungen lassen sich nicht im Schnellverfahren heilen….
Sie wird wahrscheinlich auch noch nach der 30. Stunde kräftezehrender Verhaltenstherapie Probleme haben, ihr Leben selbstständig zu bestreiten und den Rollstuhl immer noch am Hals haben.
30. Stunde? Merkt Ihr was?
Wer rechnen kann, weiß, dass die 30. Stunde Therapie, frühestens in der 30. Woche nach Therapiebeginn stattfindet…wenn da noch Urlaub, Krankheit und geplatzte Termine zugerechnet werden, reden wir dann schon von ca. einem Jahr.
Ein Jahr, in dem diese kranke Frau definitiv weiterhin Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt…trotz evtl. begonnener Therapie!
Und deshalb steht dieser Frau nach den gesetzlichen Regeln von Schwerbehindertenausweis und Pflege zu, Anträge zu stellen und auch einen Schwebi, sowie einen Pflegegrad zu bekommen!
Aber die (falsche) Meinung der Superexperten bei Facebook ist natürlich absolut legitim.
Meinungsfreiheit/ Selbstdarstellung vs. Menschlichkeit/ helfender Information!
Zum Kotzen!!!
Das Allerschlimmste ist, dass aufgrund solcher Fehlinformationen in Facebookgruppen, ausgelöst durch Nichtgönnenwollen, Überheblichkeit und Wichtigtuerei, bedürftige Menschen tatsächlich davon abgehalten werden, sich Hilfe für den schweren Alltag zu holen. Und den pflegenden Angehörigen wird dadurch auch die Unterstützung versagt.
Also holt Euch die Anträge, wenn Ihr schon in großem Maße im Alltag auf Hilfe durch Partner/ Familie angewiesen seid!
Für eine erste unverbindliche Einschätzung gibt’s online auf einer Infoseite sogar einen Pflegegrad- Rechner.
Beim Erstantrag habe ich 2008 die mickrige Pflegestufe 0 mit Eingeschränkter Alltagskompetenz auch nur nach Widerspruch bekommen…da muss man leider manchmal schon etwas um sein Recht kämpfen mit dem MDK.
Lasst Euch also nicht sofort entmutigen, falls Ihr abgelehnt oder zu niedrig eingestuft werdet. Wichtig sind nicht die Diagnosen, sondern der tatsächliche Hilfebedarf, welcher nachvollziehbar sein muss und möglichst auch belegbar durch Arztberichte sein sollte.
Mittlerweile habe ich z.B. Pflegegrad 3.
Eure Rapunzel
24. Juli 2018 at 9:09
https://polldaddy.com/js/rating/rating.jsVielen Dank für diesen Beitrag. Ohne weiter auf Facebook-Gruppen einzugehen: Der MDK ist mittlerweile bei chronischen psychischen Störungen ziemlich sensibilisiert und ich habe bisher oft erfahren, dass bei dissoziativen Störungen Pflegegrad 2 zugeteilt wurde. Nur etwa in 1/5 der Fälle war ein Widerspruch nötig, sofern die Betroffenen sich vernünftig auf den Termin mit dem MDK vorbereitet hatten. Und von den Widersprüchen sind fast 80% durchgegangen. Einzig ein Ungleichgewicht in Bayern und Sachsen ist hier auffällig.
Liebe Mit-Betroffene: lasst euch nicht abhalten einen Antrag zu stellen und wendet euch gerne an mich privat wenn ihr Fragen dazu habt, die auf meiner Webseite nicht beantwortet werden.
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25. Juli 2018 at 0:26
Derzeit versuche ich gerade wegen psychogenem Schwankschwindel ein G im Schwerbehindertenausweis zu erreichen. Ich bin im Widerspruchsverfahren mit dem VdK. Das mit dem Pflegegrad versuche ich nicht, obwohl ich heftig dissoziiere und manchmal tagelang im Sumpf stecke. Doch meine Frau hat einen Pflegegrad 3 wegen körperlicher Gebrechen, und wenn ich dann noch Pflegestufe beantrage, weil ich kaum mehr alleine aus dem Haus gehe, fragen die sich natürlich, wer hier wen noch pflegt und wollen uns am Ende noch bevormunden. – Das brauchen wir in der Tat nicht.
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25. Juli 2018 at 0:31
Hast du denen das Urteil vorgelegt für Merkzeichen G bei dissoziativen Störungen?
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25. Juli 2018 at 16:26
Nein, es geht bei mir beim G nicht um Dissoziation, sondern um Schwankschwindel als Ursache.
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25. Juli 2018 at 16:40
Mit dem Schwankschwindel habe ich damals auch das G bekommen…allerdings hatte ich Unterlagen vom HNO, Der hat das mit einer Nystagmusbrille gemessen.
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25. Juli 2018 at 14:03
Hallo 🙂
ich habe Pflegegrad 2 erhalten, erhalte aber weder Sachleistungen noch Pflegegeld. Für uns sind die Sachleistungen nicht hilfreich, weil sie uns mehr Stress machen – wobei sich das vielleicht noch irgendwann ändern kann. Pflegegeld erhalte ich nicht, weil ich nicht weiß, wen ich als Pflegeperson angeben kann. Die Person, die in Frage käme, erhält ergänzend Hartz4 und ich finde nirgends verlässliche Informationen, ob sie durch einen Eintrag als Pflegeperson Nachteile beim Jobcenter bekommt.
Habe jetzt gerade gesehen das eigentlich im SGB II §11a esdeutlich drinsteht, dass es nicht angerechnet wird….
Hat da jemand von euch Erfahrungen?
Für uns ist das ganze Thema Pflege sehr verwirrend und man bekommt nur sehr schwer Auskünfte, die über die allgemeinen Infos hinausgehen. Zudem ist es schwierig, dass die Stunden der Wiedereingliederungshilfe nicht gekürzt werden, wenn man Pflegezeugs bekommt…
Danke für all eure und Deine Beiträge 🙂
stern*e
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25. Juli 2018 at 17:36
Also ich habe 2 Pflegepersonen…da ist noch nie was an Abrechnungen verlangt worden.
Sind es vollkommen fremde Personen, ist das Pflegegeld zu versteuern…sind die Personen die aber sittlich verpflichtet…also Familie, Gute Freunde, enge Nachbarn…dann ist das Geld steuerfrei.
Um sicher zu gehen, kann deine Pflegepersonal doch einfach mal beim Amt nachfragen.
Du hast nicht umsonst Pflegegrad 2, also schau, wer dich unterstützen könnte.
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9. August 2018 at 11:29
Hallo Zusammen,
ich habe Pflegegrad 2 gestern bekommen. Ich brauche jetzt Rat. Wenn ich meine Dissozitive Bewegungsstörung und die gemischte Art. habe, kann ich mich im Bereich im Bett oder auf dem Sofa nicht aufsetzten umsetzten. Das hat die Gutachterin mit selbstständig bewertet. Flasbeks hat sie nach der Panik geschrieben . Ich habe ihr gesagt, das ich jeden Tag Angst habe. Das hat sie mehrmals wöchentlich bewertet. Meint ihr, ich soll Widerspruch einlegen? Kann der VDK da helfen oder lieber zum Anwalt? Möchte den Grad 2 auch nicht verlieren. PTBS habe ich auch und paar andere Diagnosen
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9. August 2018 at 11:30
Hallo Zusammen,
ich habe Pflegegrad 2 gestern bekommen. Ich brauche jetzt Rat. Wenn ich meine Dissozitive Bewegungsstörung und die gemischte Art. habe, kann ich mich im Bereich im Bett oder auf dem Sofa nicht aufsetzten umsetzten. Das hat die Gutachterin mit selbstständig bewertet. Flasbeks hat sie nach der Panik geschrieben . Ich habe ihr gesagt, das ich jeden Tag Angst habe. Das hat sie mehrmals wöchentlich bewertet. Meint ihr, ich soll Widerspruch einlegen? Kann der VDK da helfen oder lieber zum Anwalt? Möchte den Grad 2 auch nicht verlieren. PTBS habe ich auch und paar andere Diagnosen
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9. August 2018 at 11:42
Hallo Tülay…
Die Pflegegrade sind nach einem Punktesystem eingeteilt….bist du auch nur einen halben Punkt unterhalb des nächsten Grades, bekommst du dann eben den niedrigeren.
Fühlst du dich nicht angemessen bewertet,dann lege Widerspruch ein.
Zuerst mal formlos, damit die Fristen gewährt sind….
Du kannst dann einen Termin beim VDK machen…allerdings muss man dort Mitglied sein/werden, und es fallen Kosten an.
Aber das wird immer noch günstiger sein als die Konsultation eines freien Anwalts.
Viele machen das aber auch ganz alleine, ohne anwaltliche Unterstützung.
Kommt eben immer drauf an, was man selber noch kann oder sich zutraut.
Es wird eine zweite Untersuchung vom MDK geben…es sei denn,du schickst sehr aussagekräftige Unterlagen mit…dann entscheiden sie nach Aktenlage.
Das Risiko, den alten Pflegegrad zu verlieren, schätze ich als Laie als sehr gering ein. Das Geld und die Sachleistungen werden während des Widerspruchverfahrens auch ausgezahlt, denn das Hilfebedarf besteht, ist ja schon fürchterlich beschieden worden.
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9. August 2018 at 17:07
Danke, dass du dich gemeldet hast. Ich bin Mitglied beim VDK. Eine Rechtschutzversicherung habe ich auch ohne Selbstbeteiligung
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11. August 2018 at 1:54
Bin ich jetzt im falschen Film??
Laut DRV soll ich mit komplexer PTBS , Dissoziation und etlichen anderen Erkrankungen mindestens 6 Std täglich arbeiten gehen und Ihr redet von Pflegestufen?! LG Annette
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11. August 2018 at 16:32
Hallo Annette,
Es ist grade schwierig für mich, dir zu antworten…
Das hat 2 Gründe…
A) Ich liege grade flach mit der ersten organischen Erkàltung seit Jahren.
Als es anfing vor 2 Tagen, habe ich mich sogar noch darüber gefreut…mal was normales und nix psychisches…
Aber seit gestern bin ich nicht mehr so glücklich, ne fette Erkältung fühlt sich eben auch scheiße an.
B) Da ich dich und die Ausprägungen deiner Erkrankungen nicht kenne, kann ich das auch nicht bewerten.
Grundsätzlich kann ich nur nochmal daran erinnern, dass es bei dem Pflegegrad oder dem Grad der Schwerbehinderung nie auf die Diagnose allein, sondern auf die Einschränkungen im Alltag ankommt.
Es gibt viele Menschen mit Pflegegrad und/oder Schwerbehindertenausweis, die sogar Vollzeit arbeiten gehen. Pflegegrad bedeutet überwiegend noch die Assistenz oder Übernahme der Grundpflege und Grundversorgung. Hat also jemand morgens seinen Katheter neu gelegt bekommen, wurde angekleidet und mit Frühstück versorgt, dann besteht trotzdem die Möglichkeit der Erwerbsfàhigkeit.
Wie es bei dir aussieht, Kann ich nicht beurteilen…Fühlst du dich falsch bewertet, dann leg Widerspruch ein…oder stell einen Neuantrag.
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13. August 2018 at 3:25
Liebe Rapunzel,
Erst einmal gute Besserung für dich 😉 und Danke für die Antwort.
Bin seit über 35 Jahren Krankenschwester hauptsächlich in der ambulanten Pflege, also mit Pflegestufen kenn ich mich aus.
Nun zu mir: leide seit über 30 Jahren an komplexer PTBS, was aber erst letztes Jahr richtig diagnostiziert wurde! Ob Panikattacken, täglichen Ängsten, die mich kaum noch vor die Tür gehen lassen , Schmerzen, Schwindel etc.
Im Abschlussbericht der letzten Reha steht,in meinem Beruf darf ich nicht mehr arbeiten, für neue Herausforderungen bin ich auch nicht verfügbar!
Die DRV meint allerdings ich könnte noch mindestens 6 Std täglich arbeiten. Schwerbehinderung von 50% besteht
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, da ich auch selbst keine Kraft zu kämpfen habe
Mfg Annette Weippert
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1. September 2018 at 11:35
liebe Rapunzel,
ich wollte mich kurz melden und vielen Dank für Deine Tipps.
Mein Sohn hat mit Angststörung und Verdacht auf Autismus für ein Jahr Pflegegrad 3 bekommen und man sieht bei ihm auch den Entwicklungsunterschied zu anderen Kindern an. Er kann mit 6 J weder Telefonieren, Sprechanlage bedienen noch fremde Menschen ansprechen und um Hilfe bitten- hilflos im Alltag. Das Versorgungsamt sieht weiterhin keinen Bedarf auf B und hat seine Angststörung auch nicht anerkannt. Sozialklage steht an und ich stehe da voll hinter, das der „mediz. Gutachter“ mit seiner unverschämten Begründung, ein 6jähriger braucht per se kein Busticket vor dem Gericht nicht durchkommt. Dafür bekommt er noch ein Honorar!
Danach werde ich mich um meine Belange kümmern und habe letztens von meiner Therapeutin den Ratschlag bekommen, eine Rente zu beantragen. Da ich zu selten beim Arzt bin, wird das noch ein weiter Weg. Meine Psychiaterin will erst, dass ich mich überall bewerbe und dann paar Arbeitsversuche starte. Danach sei sie offen für solche Anträge. Meine DIS Störung kann sie nur durch die 10 minütigen Quartalsgespräche nicht richtig einschätzen. Ich schon…
Ich wünsche Dir noch einen schönen Herbstanfang und ich mag Deine Blogeinträge =)
Für mich sind Deine Infos viel mehr wert als die Therapiestunden, wo wir dauernd in der Vergangenheit rumwühlen ohne daraus schlauer zu werden. Mir geht es ohne VT /TP defitinv seit Januar besser und meine Dissos sind überschaubar geworden.
Liebe Grüße
bluebell
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1. September 2018 at 14:50
Jetzt habe ich Pipi inne Augen…danke für das liebe Feedback.
Regelmässige Arztbesuche und eine entsprechende Dokumentation sind superwichtig für den Rentenantrag…ausserdem gilst du dann als chronisch krank und musst nur 1% des Einkommens für die Zuzahlungen tragen.
Das B…und das müsst ihr euch alle mal merken…ist für Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln…da muss ich zähneknirschend deinem SB Recht geben…Unter 6 jährige werden kaum alleine in Bus und Bahn unterwegs sein…somit ist das kein Nachteilsausgleich gegenüber Gleichaltrigen.
Halt mich da bitte auf dem Laufenden…
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1. Oktober 2019 at 8:59
Liebe Rapunzel, erst mal wollte ich dir sagen, dass mir dein Blog sehr viel gibt. Ich bin 46 Jahre alt und leide an senkundärer strukturellen Dissoziaton. Also auch durch die KPTBS. Zusätzlich Borderline Persönlichkeitsstörung, Depressionen,Hospitalismus, selektiven Mutismus, ADS ( Ich sage aber lieber, ich bin hochsensibel )
Zudem habe ich eine schwere Skoliose.
Ich bin seit fast 5 Jahren berentet. Wieder richtig arbeiten zu gehen wird für mich leider nicht mehr möglich sein. Jetzt überlege ich, die Pflegestufe 2 zu beantragen. Du gibst mir Mut aber auch meine Selbstachtung zurück. Oft macht mich mein Zustand traurig. Es ist ja nicht so, dass ich nicht merke, dass ich anders funktioniere und vieles nicht auf die Kette bekomme.
Aber ich werde jetzt den Weg einschlagen und versuchen, mit erhobenem Haupt durchs Leben zu gehen, denn ich sehe, dass es Menschen gibt, die ebenso erkrankt sind und mit erhobenem Haupt da stehen.
Danke dafür!!
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1. Oktober 2019 at 9:17
Ich bin jetzt echt ein bischen ergriffen…danke für deine lieben Worte. So habe ich das noch nie gesehen.
Als die Selbstachtung verteilt wurde, habe ich nämlich auch grade was anderes zu tun gehabt😉
Ich werde mal versuchen, das anzunehmen… mit hoch erhobenem Haupt wie die Queen.
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2. Oktober 2019 at 20:39
Habe sehr lange gebraucht, bis ich mich zur Beantragung von Pflegegrad getraut habe. Da allerdings die Behörden seid Jahren wolten, dass ich einen beantrage und mir versicherten, dass damit andere Bedarfe nicht gekürzt werden habe ich mich beraten lassen und gefühlte zehntausendmal alles selber berchnet und überprüft. Die Beratungsstellen sagten, dass bei psychischen Erkrankung gibt es max. Pflegegrad 2. Nun musste ich es nur noch schaffen auszuhalten, dass eine vom MDK in meine Wohnung kommt. Die Gutachterin war halbwegs verständissvoll, hat allerdings wie wohl meist, vieles daneben bewerten. z.B. hat sie zwar im Gutachten geschrieben, dass bei mit dissoziative Desorientierung vorliegt, hat es allerdings mit selbständig bewertet, weil es nicht ständig vorliegt. Damit würde es bei vielen Demenz Kranken auch selbstständig sein, solange dort noch kurze zeiten vorliegen, wo sie wissen wo sie sind. Bei mir besteht die Gefahr immer, wenn ich draußen bin und die gefahr besteht, dass dort noch ein anderer Mensch sein kann. Da mir allerdings bei vielen von ihr fehlerhaften Bewerten, nicht mehr Punkte zustehen würden, habe ich mich im Widerspruch auf die Punkte begrenzt, die sie gar nicht bewertet hat, bzw. per se mit selbststädnig angekreuzt hatte. Zumal nochmal eine Begutachtung hätte ich nicht geschafft. Mein inneres hat mir aber auch gesagt, wenn jetzt alles noch mal geprüft wird, dann kann ich für einen anderen vielleicht alles selbsständig. Jetzt habe ich Pflegegrad 3.
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