Nach §3a schlagmichtotKFZSteuerGesetz kannst Du als Schwerbehinderter oder als Versorgungsberechtigter (OEG)  evtl. etwas Geld sparen.


KFZ Steuerermässigung

Vorraussetzung hierfür ist natürlich ein Schwerbehindertenausweis.

Entweder mit den Merkzeichen G, aG, Bl oder H
ODER
mit dem Merkzeichen VB plus mind. einen GdB von 50.

VB steht für Versorgungsberechtigter.
Und VB ist man, sobald man vom OEG anerkannt wurde und mind. einen GdS von 50 hat.

Mit allen oben aufgeführten Merkzeichen gibt’s die komplette KFZ-Steuerbefreiung.
Bei einem Diesel lohnt sich das richtig!

Das gilt übrigens auch für ein Wohnmobil oder andere Sonder-KFZ, sofern dieses das einzige Fahrzeug im Haushalt ist. Da hat vor ein paar Jahren mal ein Betroffener geklagt und gewonnen.

Ausnahme: Mit dem G oder GL bekommt man (nur) die Hälfte der KFZ-Steuer erlassen….

Besonders wer dank der PTBS unter Dissoziativen Gangstörungen oder Bewegungsstörungen leidet oder ein Panikattacken- Opfer ist, sollte sich darum bemühen, zumindest das G zu bekommen.