Ob OEG, Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenausweis…
Der Antragsverlauf ist identisch, der weitere Weg bei Ablehnung auch!


Der VDK hat die Vorgehensweise super beschrieben und bis zur Klage kann man auch ohne Anwalt ganz gut alleine agieren.

Für die Klage hingegen ist es sinnvoll, anwaltliche Unterstützung zu haben.
Ich habe aus diesem Grund heute eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit ich abgesichert bin, falls es zur Klage gegen das Versorgungsamt kommen sollte wegen meinem OEG- Antrag.

Ich bin zwar auch Mitglied beim VDK, aber man weiß ja nie….
Ausserdem möchte ich im Fall der Fälle auch die Möglichkeit haben, mir selber einen versierten Anwalt suchen zu können, der sich im Bereich Opferentschädigung gut auskennt.

Aber bis dahin halte ich mich an den Leitfaden des VDK

 

Vom Antrag über den Widerspruch bis zur Klage

Immer wenn Sie mit der Sozialverwaltung zu tun haben, müssen Sie einige formelle Spielregeln einhalten, um Ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen zu können.
Grundsatz :

Machen Sie sich immer von allem, was Sie aus der Hand geben, eine Kopie als Nachweis für Ihre Unterlagen zu Hause.

Die nachfolgende Ausführungen gelten für alle Fälle, in denen Sie die Entscheidung einer Sozialverwaltung für nicht zutreffend halten und hiergegen vorgehen möchten.

Der Verfahrensablauf :

Nachdem Sie bei einem Sozialversicherungsträger einen Antrag auf eine bestimmte Feststellung oder Leistung gestellt haben, wird nach Beendigung der Ermittlungen ein Bescheid erlassen.
Entweder wird die Leistung gewährt oder sie wird abgelehnt.
Der Bescheid kommt dann per Post.

Einverstanden mit dem Verwaltungsentscheid ?

Wenn ja, dann ist ja alles gut !

Nicht einverstanden ?

Weiter geht’s hier: Sozialverband VdK – Ortsverband Weilheim/Teck