Grundrenten aus dem OEG zählen NICHT zu anrechenbarem Einkommen, wenn man Leistungen wie Hartz 4 oder Grundsicherung bezieht.
Ein ganz fuchsiges Jobcenter war aber der Meinung, dass Zinsen, die zusätzlich zu einer Nachzahlung beim OEG ausgezahlt werden, angerechnet werden dürften.
Den Zahn hat denen ein Richter vom Sozialgericht Düsseldorf nun gezogen.
Urteil vom 29.09.2016 (Az.: S 29 AS 4295/13).
Streitgegenstand waren 4.374 Euro Zinsen, weil das OEG- Verfahren mal wieder zig Jahre gedauert hat.
Die ganze Geschichte ist auf Juraforum nachzulesen
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