Schwerbehindertenausweis = Stigmatisierung?
Nein, diese Bestätigung Deiner Handycaps kann Dir Kündigungsschutz und zum Nachteilsausgleich etwas mehr Geld ins Portemonnaie spülen.
Ich weiß, es ist ein blödes Gefühl, etwas in Anspruch nehmen zu müssen, von dem man bisher gedacht hat, dass es nur körperlich Behinderte oder Menschen mit „richtigen“ psychischen Behinderungen oder schwer Erkrankten zustünde.
Aber auch unsere Einschränkungen berechtigen uns, den Schwerbehindertenausweis beim städtischen Versorgungsamt zu beantragen.
Ausführliche Infos zu den GdB, Merkzeichen, Gleichstellung, Nachteilsausgleichen, etc. findet Ihr unter folgendem Link bei „My Handycap“.
Wichtig hierfür ist, dass Ihr als Beleg ausreichend Psychiaterberichte/ Klinikberichte habt, und von Internisten, Kardiologen, Neurologen oder wo Ihr sonst noch wegen Eurer psychosomatischen Beschwerden oder anderen Erkrankungen in Behandlung seid.
In dem Antrag werdet Ihr neben Euren Diagnosen auch Eure Einschränkungen im Alltag angeben müssen. Dieses ist eigentlich der wichtigste Teil, denn danach wird sich später bei Anerkennung auch die Höhe Eures GdB richten und eventuell auch Merkzeichen vergeben.
Also beschreibt ausführlich, in welchen Bereichen Eures Alltags Euch Eure Einschränkungen das Leben schwer machen…beim Haushalt, der Freizeitgestaltung, am Arbeitsplatz und in der Fortbewegung! Lieber ein Wort mehr als zuwenig.
Die Bearbeitung wird ein bischen dauern und vielleicht wird die erste Einstufung Euch nicht gefallen. Vielleicht wird auch komplett abgelehnt…aber lasst Euch davon nicht beirren und geht in den Widerspruch, wenn Ihr denkt, dass die Einstufung nicht korrekt ist. Zur Wahrung der Fristen reicht ein formloser Widerspruch, die Begründung könnt Ihr später nachreichen.
Unterstützung und anwaltliche Beratung könnt Ihr bei Sozialverbänden, z.B. den VDK bekommen, dazu muss man aber Mitglied werden.
Lasst Euch nicht entmutigen, auch wenn nicht gleich alles im ersten Anlauf klappt.
Eure Rapunzel mit Handycap
19. November 2016 at 18:41
Liebe Rapunzel,
nur eine kleine Frage, welchen GdB könnte ich eventuell bei mittelschwerer PTBS und Anpassungsstörung und Dysthymia bekommen?? Ich warte seit 5Monaten auf Antwort.
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19. November 2016 at 19:59
Das ist schwer zu sagen, da der GdB nicht nach Diagnosen gemessen wird, sondern nach den tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.
5 Monate sind aber ne verdammt lange Zeit. Warum dauert das so lange???
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20. November 2016 at 9:21
Ja, daß kann ich leider auch nicht sagen. Ich denke das die ärztlichen Unterlagen
noch nicht ausreichen. Irgendwie habe ich ein Gefühl nichts bzw. nur gering eingestuft
zu werden. Obwohl es mir so ………. geht.
LG
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20. November 2016 at 20:15
ich würde grundsätzlich in den Widerspruch gehen, wenn Du das Gefühl hast, zu niedrig eingestuft worden zu sein.
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21. Dezember 2016 at 8:13
Liebe Rapunzel,
habe die ärztlichen Unterlagen bekommen, zur Einsicht. Nun möchte ich eine Stellungnahme
schreiben (zwecks Antrag auf Höherstufung). Was würdest Du mir raten, in der Stellungnahme
aufzunehmen bzw. nachdrücklich Auszusagen?
Liebe Grüße
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21. Dezember 2016 at 10:13
Hallo Sabine….
ist denn aus den Unterlagen ersichtlich, wo es vielleicht gehakt hat mit der Einschätzung? Da würde ich dann vielleicht nochmal nachhaken, oder wenn ein Arzt fehlen sollte, diesen auch nochmal ins Boot holen.
Ansonsten ist es ganz wichtig, selber genau auszuführen, inwiefern die Diagnosen und Symptome Dich im Alltag einschränken…verwende dazu Beiblätter und schreib es ganz genau auf, wo Deine Handycaps liegen.
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