Ambulante Wohnbetreuung hat nichts mit Betreutem Wohnen oder Gesetzlicher Betreuung zu tun.
Irgendwann kam der Punkt, an dem ich gedacht habe, ich packs nicht mehr.
Die Depressionen machten mich handlungsunfähig…
der Briefkasten wurde nicht mehr geleert, Briefe nicht beantwortet, Amtsgänge nicht mehr erledigt und ich hing apathisch im Bett rum.
So ging das nicht weiter und meine Psychiaterin in der Ambulanz der LWL machte mir den Vorschlag, erstmal Psychiatrische Pflege und dann Ambulante Wohnbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Ohweia… Vollbauchlandung!
Ich dachte an Entmündigung, dass ich nicht mehr geschäftsfähig sein werde und jemand anders mein Geld verwaltet.
Aber so ist das nicht…
Die Psychiatrische Pflege ist eigentlich Quatschstunde, damit man einen Ansprechpartner hat, wo man seinen Jammer rausjaulen kann und vielleicht ein bisschen stabilisiert wird in Akutsituationen.
Diese Pflege gibt es auf ärztliche Verordnung und wird für maximal 14 Tage von der Krankenkasse bezahlt.
Die Ambulante Wohnbetreuung hingegen muss beantragt werden.
Dazu muss man sich nach Terminabsprache dann einem Fachteam vorstellen, das aufgrund des Gesprächs den Hilfebedarf erfasst und dann die dafür notwendigen Stunden genehmigt.
Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dort aufzutauchen, gibts einen Hausbesuch…das war auch bei mir der Fall.
Die Kosten für die Ambulante Wohnbetreuung werden vom Sozialamt nach SGB XII § 53 ff als Eingliederungshilfe übernommen, sofern nicht ausreichend Einkommen vorhanden ist.
Aber genau wie bei anderen Sozialleistungen werden auch Partner und Kinder in die finanzielle Pflicht genommen.
Die Zusage ist immer befristet…danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden und dann bewertet das Fachteam die Situation neu und passt die Stunden dem notwendigen Hilfebedarf an.
4 Stunden sind der Höchstsatz der LWL, das absolute Maximum, dass es pro Woche als Leistung gibt. Um 4 Stunden zu bekommen, muss man aber sehr im Eimer sein…das höchste, was ich bisher bekommen habe, waren 3 Stunden.
Nicht viel, wenn man alleinstehend ist, aber besser als nix.
Ich habe aber gelesen, dass andere Organisationen, bzw. Bundesländer, wesentlich mehr Stunden genehmigen.
Wenn man eine feste Bezugsperson möchte oder nur eine weibliche Person, wird das bestmöglichst berücksichtig.
Und wofür ist dann diese Person da?
Schreib mir Deine Meinung zu diesem Beitrag